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Forschungsstelle
BLV
Projektnummer
1.96.03
Projekttitel
Konzeption von Tiergesundheitsdiensten in der Schweiz

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Weiteres Vorgehen
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Tiergesundheitsdienst, Rindergesundheitsdienst, Schweiz, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niederlande, Steiermark
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Aufgaben, Organisation, Randbedingungen, Arbeitsweise und Geschäftsordung von Tiergesundheitsdiensten soll konzeptionell ausgearbeitet werden, wobei den schweizerischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen ist. Unter voller Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse sollen die möglichen Produkte solcher Dienste und die Prozesse, welche notwendig sind, um die angestrebten Ziele effizient und effektiv zu erreichen, aufgezeigt werden.
Es sollen Evaluationskriterien für die Messung der Effektivität von Tiergesundheitsdiensten definiert werden.
Schnittstellen, Zusammenhänge und Synergien mit der staatlichen Tierseuchenbekämpfung, dem Tierschutz, der Lebensmittelhygiene sowie mit Qualitätssicherungssystemen und Informationssystemen zur Erfassung der Tiergesundheit sollen aufgezeigt werden. Die Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten soll umschrieben werden.
Die Erfahrungen in den bestehenden Tiergesundheitsdiensten im In- und Ausland sollen dabei einbezogen und gewertet werden.
Es sollen Finanzierungsmodelle unter Berücksichtigung eventueller Kosten/Nutzen-Berechnungen aus funktionierenden Tiergesundheitsdiensten im In- und Ausland erstellt werden.
Projektziele
(Deutsch)
Die Konzeption von Tiergesundheitsdiensten in der Schweiz.
Abstract
(Deutsch)
Der Auftrag zur Konzeption und möglichen Strukturanpassung von Tiergesundheitsdiensten in der Schweiz beinhaltet unter anderem den Einbezug und die Wertung von Erfahrungen ausländischer Tiergesundheitsdienste. Aufgrund der damaligen Bestrebungen, einen Rindergesundheitsdienst in der Schweiz zu etablieren, wird verstärkt auf diesen Teilbereich ausländischer Tiergesundheitsdienste eingegangen.
In der Regel wird ein ausländischer Tiergesundheitsdienst durch die Tierseuchenkassen bezahlt oder zumindest im Bereich der Bestandesdiagnostik anteilig unterstützt (Laborkostenübernahme). Die Tierseuchenkassen verstehen diesen Beitrag als schadensunabhängige Leistungserbringung und prophylaktische Massnahme zur Stützung der Tiergesundheit. Weitere finanzielle Unterstützung wird durch öffentliche Haushaltsmittel bestritten (Bayern, NL, Steiermark). Eine vom Gesetzgeber geregelte Einbindung in die Rahmengesetzgebung der Agrarwirtschaft und klare Leistungsaufträge beinhalten eine feste Verankerung und Dauerhaftigkeit, die ein solcher Spezialdienst an der Tiergesundheit bedarf. Bei diesem Finanzierungsmix aus Beiträgen der Tierseuchenkassen, öffentlichen Haushaltsmitteln und eventuell eigenerwirtschafteten Mitteln aus Dienstleistungen muss eine Sicherstellung der Arbeits- und Verwaltungsstruktur zum dauerhaften Anbieten der Dienstleistungen erreicht werden. Gleichzeitig soll ein marktwirtschaftlicher Anreiz gegeben werden, die Tätigkeiten effizient und effektiv und mit unternehmerischer Eigenverantwortung anzubieten. Der privatwirtschaftende Nutztierpraktiker bietet im Rahmen seiner öffentlichen Aufgaben (Tierseuchenbekämpfung, Public Health, Tierschutz) ökonomisch günstige und von Seiten der öffentli-chen Veterinärverwaltung auch schützenswerte Leistungen. Ein aus öffentlichen Kassen (Tierseuchenkassen, Leistungsaufträge des Bundes) geförderter Tiergesundheitsdienst darf in seinen Aktivitäten keine mit dem Bestan-destierarzt konkurrenzierende Tätigkeiten anbieten, wenn vielfältige Synergieeffekte genutzt werden sollen. Ein Tiergesundheitsdienst muss sich aus Kostengründen überall dort zurückziehen, wo Aufgaben durch die niedergelassenen Tierärzte erfüllt werden können. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Vertrauensbildende Massnahmen, um ein positives Verhältnis zwischen Nutztierpraktiker und Tiergesundheitsdienst zu entwickeln und zu fördern, sind angezeigt. Das Verursacherprinzip sollte auch bei Dienstleistungen eines Tiergesundheitsdienstes weitgehend gewahrt bleiben. Ein kostenloses Angebot verleitet zu Missbrauch.
Aufgrund der öffentlichen Finanzierung (der erbrachten Dienstleistungen und zum Teil auch Personalstellen) sowie eines sich beschleunigenden Strukturwandels in der Landwirtschaft lastet ein grosser Spar- und Anpassungsdruck auf vorgegebenen Strukturen, die sich in den Beispielen von Baden-Württemberg und den Niederlanden auch bereits in externen Evaluierungsstudien niedergeschlagen haben.
Die Ergebnisse dieser Studie waren Grundlage für den am 26. Juni 1998 in Bern gegründeten Rindergesundheitsdienst. Dieser ist in seiner Zusammensetzung in Europa einmalig, da er als Verein von Tierärzten gegründet und vorfinanziert wurde. Weitere Gründungsmitglieder sind die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte und im Vorstand vertreten das Bundesamt für Veterinärwesen. Der Rindergesundheitsdienst arbeitet subsidiär zu den Nutztierpraktikern und stellt die erbrachten Dienstleistungen nach dem Verursacherprinzip in Rechnung.
Weiteres Vorgehen
(Deutsch)
Das Papierdossier war verjährt (Aufbewahrungsdauer 10 Jahre) und wurde entsorgt. 28.11.2017/Meret Schwarz
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Leistungsauftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen an den Förderverein Rindergesundheitsdienst vom 16. Dezember 1998