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Forschungsstelle
ASTRA SBT
Projektnummer
VSS1999/257
Projekttitel
Zweckmässigkeitskriterien für Infrastruktureinrichtungen von Verkehrstelematik-Systemen

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Alternative Projektnummern
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Zielerreichung
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Abstract
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Beschreibung der Resultate
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Umsetzung und Anwendungen
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Expertenbericht/Kurzevaluation
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Verkehrstelematik, Bewertungsverfahren, Kosten-Nutzen-Analyse, Nutzwertanalyse
Alternative Projektnummern
(Deutsch)
1999191
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Die Einrichtung von Infrastruktur-Einrichtungen von Verkehrstelematik-Systemen ist meistens mit beträchtlichen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Die finanziellen Ressourcen des Staates sind beschränkt. Deshalb sollten vom Staat nur solche Projekte unterstützt werden, die volkswirtschaftlich rentabel sind.

In der Forschungsarbeit sollen ein einfach handhabbares Kriterienraster und eine Bewertungsanleitung, die eine einheitliche und effiziente Beurteilung der Infrastruktur - Einrichtungen von Strassenverkehrstelematik-Systeme ermöglichen, ausgearbeitet werden. Als Bewertungsverfahren sollen die Kosten-Nutzen-Analyse (volkswirtschaftliche Bewertung) du bei Verkehrstelematik-Anwendungen, die einer Kosten-Nutzen-Analyse schwer zugänglich sind, die Nutzwertanalyse eingesetzt werden.

Die geplante Arbeit hat folgenden Aufbau:

- Typisierung der Strassenverkehrstelematik-Systeme
- Festlegen der zentralen Effekte
- Erarbeitung eines Kriterienrasters für die KNA (Kosten-Nutzen-Analyse) resp. die NWA
- Erarbeitung einer Anleitung für die Gesuchssteller
- Erarbeitung einer Anleitung für die Bewertung eines Projektes mit Hilfe der KNA resp. der NWA
- Schlussbericht
Projektziele
(Deutsch)
Entwicklung eines Kriterienrasters anhand dessen Infrastruktur-Einrichtungen von geplanten Strassenverkehrstelematik-Systemen beurteilt und bewertet werden können.
Zielerreichung
(Deutsch)
Die Ziele der Forschungsarbeit - wie sie im Forschungsgesuch formuliert sind - wurden erreicht:
- Für SVT-Systeme, die von der öffentlichen Hand finanziert werden, schlägt die Forschungsstelle als Bewertungsmethode eine einfache Kosten-Nutzen-Analyse vor (für SVT-Systeme, bei denen ein grösserer Teil der Auswirkungen nicht monetär bewertet werden kann, kann auch eine Nutzwertanalyse oder ein ähnliches Verfahren angewendet werden). Der Bericht enthält dazu die notwendigen Anleitungen.
- Für SVT-Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden und die öffentliche Infrastrukturen beanspruchen, liefert der Forschungsbericht zwei Anleitungen - eine für den Gesuchsteller und eine für die entscheidende Instanz für die Beurteilung eines Gesuchs.
Abstract
(Deutsch)
nicht verfügbar
Beschreibung der Resultate
(Deutsch)
Die Einrichtung von Strassenverkehrstelematik-Systemen ist in der Regel mit be-trächtlichen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Investition und Betrieb kön-nen durch die öffentlichen Hand oder von der Privatwirtschaft erfolgen, auch ge-mischwirtschaftliche Modelle sind denkbar (Public Private Partnership). Grundsätz-lich können die SVT-Systeme somit in solche, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, und solche, an denen sie nicht beteiligt ist, eingeteilt werden. Bei den SVT-Systemen ohne Beteiligung der öffentlichen Hand kann weiter danach unterschieden werden, ob sie einerseits Verkehrsinfrastrukturen benötigen und, ob sie anderseits Auswirkungen auf Dritte, die Umwelt, die öffentliche Hand etc. haben.
SVT-Systeme können somit in vier Gruppen eingeteilt werden, wobei für jede Grup-pe eine andere Beurteilungsmethode sinnvoll ist (vgl. auch die nachfolgende Abbil-dung).



Gruppe A: Systeme, die von der öffentlichen Hand (mit-) finanziert werden

Diese Systeme werden durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) fi-nanziert bzw. mitfinanziert, wodurch diese kostenmässig belastet wird. In diesem Fall sollte die Zweckmässigkeit der Investition im voraus ermittelt werden, damit die be-schränkten finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand optimal eingesetzt werden können. Nur so können Fehlinvestitionen vermieden werden. Bei diesen Systemen sollte deshalb eine volkswirtschaftliche Bewertung der Wirkungen vorgenommen werden, d.h. es sollte geprüft werden, ob die Investition volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
Zu diesem Zwecke enthält der Forschungsbericht eine Bewertungsanleitung (inkl. ei-ner Liste der zu berücksichtigenden Effekte), die eine einheitliche und effiziente Be-wertung von solchen Systemen ermöglichen. Die Liste enthält Informationen, welche Auswirkungen ermittelt werden sollten und welche Datengrundlagen dafür notwendig sind. Die Bewertungsanleitung soll eine einheitliche, transparente und effiziente Be-urteilung von Strassenverkehrstelematik - Systemen ermöglichen. Sie zeigt, wie ge-plante Systeme beurteilt werden sollten, welche Nutzen- und Kostenelemente zu ermitteln sind, wie diese im Einzelnen bewertet und wie die Resultate interpretiert werden sollen. Für die eigentliche Bewertung enthält die Bewertungsanleitung ent-sprechende Erfahrungs- und Richtwerte.

Gruppe B: Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden und öffentliche Infrastrukturen beanspruchen

Bei diesen Systemen geht es in erster Linie um Einrichtungen, die von privater Seite finanziert werden, die aber öffentliche (strassenseitige) Infrastrukturen für den Be-trieb beanspruchen. Die öffentliche Hand muss entscheiden, ob sie dazu die Bewilli-gung erteilen will.
Es geht also darum, zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen, entspre-chende Gesuche bewilligt werden sollen, d.h. es geht im Prinzip um ein Beurtei-lungsverfahren. Zu diesem Zweck enthält der Bericht eine Anleitung für Gesuchstel-ler und eine dazugehörige Anleitung für die Beurteilung der Gesuche. Die zweite An-leitung ist ein wichtiges Instrument für die Beurteilung der eingegangenen Gesuche. Sie soll die zuständigen Instanzen bei der Beurteilung der Gesuche entscheidend unterstützen.

Gruppe C: Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden und keine öffentlichen Inf-rastrukturen beanspruchen, die aber Auswirkungen auf Dritte,die Umwelt, die öffentliche Hand haben

Die Investitionen erfolgen durch die Privatwirtschaft, und sie beanspruchen keine öf-fentliche Infrastruktureinrichtungen. Die SVT-Systeme beeinträchtigen aber (unbetei-ligte) Dritte. Zudem können die geplanten Systeme den öffentlichen Interessen zuwi-der laufen.
Bei diesen Systemen sind die (Eingriffs-) Möglichkeiten der öffentlichen Hand natur-gemäss beschränkt. Konkret einschreiten kann sie nur, wenn die Systeme gegen bestehende Gesetze verstossen. Mit den wichtigsten Herstellern solcher Einrichtun-gen sollten - wenn immer möglich - (freiwillige) Vereinbarungen auf Basis eines "memorandum of understanding" getroffen werden. Für diese Systeme konnten in der vorliegenden Forschungsarbeit erst einige Handlungsgrundsätze aufgestellt wer-den.

Gruppe D: Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden, die keine öffentlichen Infrastrukturen beanspruchen und keine Auswirkungen auf Dritte, die Umwelt, die öffentliche Hand haben

In diesem Fall sind keine Bewertungen vorzusehen.

Die Ergebnisse der Forschungsarbeit sollen den zuständigen Instanzen als methodi-sche Hilfestellung bei der Beurteilung/ Bewertung von Strassenverkehrstelematik-Systemen dienen. Es handelt sich dabei jedoch weder um ein Rezeptbuch noch um Vorschriften, die bei der Beurteilung/ Bewertung eingehalten werden sollten (für letz-teres würden auch die rechtlichen Grundlagen fehlen). Mit der Forschungsarbeit wird aber eine Vereinheitlichung der Beurteilungs- und Bewilligungspraxis von Strassen-verkehrstelematik-Systemen angestrebt.
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
nicht verfügbar
Expertenbericht/Kurzevaluation
(Deutsch)
Bei der Bearbeitung der Forschungsarbeit zeigte sich deutlich, dass der Forschungsauftrag - so wie er im Forschungsgesuch formuliert ist - zu eng gefasst ist. Folgende Ergänzungsarbeitensind dringend und sollten deshalb durch das ASTRA im Rahmen der Umsetzung des Leitbilds SVT-CH 2010 veranlasst werden:
- Für SVT-Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden und die öffentliche Infrastrukturen beanspruchen, wären im Forschungsbericht grundsätzlich die Grundlagen für eine einheitliche Bewilligungspraxis gegeben. Die beiden Anleitungen können jedoch nur als Richtlinien verstanden werden. Sie sollten hinsichtlich formellen Kriterien bereinigt werden; gleichzeitig sollten die (rechtlichen) Vor-aussetzungen für eine Institutionalisierung geschaffen werden.
- Für SVT-Systeme, die privatwirtschaftlich finanziert werden und die keine öffentlichen Infrastrukturen beanspruchen, die aber Auswirkungen auf Dritte, die Umwelt, die öffentliche Hand etc. haben, konnten in der vorliegenden Forschungsarbeit erst einige Handlungsgrundsätze aufgestellt werden. Die Möglichkeiten der öffentlichen Hand beim Einsatz von solchen Systemen mitzusprechen, sollten vertiefter analysiert werden.
- SVT-Systeme, die sich (vollständig oder teilweise) im Fahrzeug befinden, beanspruchen oft keine öffentlichen Infrastrukturen und werden deshalb den Gruppen C oder D zugeordnet. Solche Systeme können jedoch das Fahrverhalten und die Aufmerksamkeit der fahrzeuglenkenden Personen beeinflussen. Es sollte deshalb untersucht werden, wie sich solche Systeme auf die Benutzer auswirken, und ob diese Systeme (negative) Auswirkungen auf Dritte, die Umwelt etc. haben kön-nen.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Die Forschungsarbeit wird an der SVI/VSS-Tagung "Verkehrstelematik-Anwendungen: Erwartungen und Realität" vom 6. November 2001 in Bern vom Projektleiter der Forschungsstelle vorgestellt werden. Das Referat wird in der November-Ausgabe von "strasse und verkehr" abgedruckt werden.