Ziel der Studie ist die Erarbeitung eines Vorgehensvorschlages für die Festlegung des Parkfelder-Bedarfes und -Angebotes bei Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit für Fussgänger und Radfahrer (LIV), der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) und möglicher Mehrfachnutzungen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Neufassung der VSS-Norm zur Festlegung des Parkfelderangebotes.
Eine bei Kantonen, Städten und grösseren Gemeinden durchgeführte Umfrage hat bestätigt, dass die gültige VSS-Norm SN 640 281 "Parkieren, Grenzbedarf, reduzierter Bedarf, Angebot" den heutigen Ansprüchen zur Festlegung des Parkfelder-Angebotes nicht genügt. Es ist nicht möglich, das zu erstellende Parkfelder-Angebot für grössere Anlagen mit in der Regel gemischten Nutzungen gestützt auf einfache Richtwerte für den spezifischen Parkfelder-Bedarf abzuschätzen. Die Einflussfaktoren, welche das zu erstellende Parkfelder-Angebot bestimmen, sind vielfältig und hängen stark von der Art und der Grösse der Anlage sowie der örtlichen Situation, z.B. in Bezug auf die Erreichbarkeit mit dem OV oder dem LIV ab. In der Forschungsarbeit wurde ein Optimierungsverfahren entwickelt, mit welchem für Anlagen mit beliebigen Nutzungen und Nuizungskombinationen das zu erstellende Parkfelder-Angebot ermittelt werden kann. In einem ersten Iterationsschritt, einer Verkehranalyse, wird das Einzugsgebiet der Anlage ermittelt und mit bekannten verkehrsplanerischen Methoden die Ganglinie des Verkehrsaufkommens, welches von den einzelnen in der Anlage vereinten Nutzungen erzeugt wird, abgeschätzt. Aufgrund der Erreichbarkeit der Anlage mit dem öV und dem LIV wird das geschätzte Verkehrsaufkommen auf die Verkehrsmittel verteilt (Modal Split). Für den resultierenden MIV entspricht die Differenz zwischen den bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgten Ein- und Ausfahrten dem Parkfelder-Bedarf zu diesem Zeitpunkt. Aus der Überlagerung der Ganglinien des Parkfelder-Bedarfes der einzelnen Nutzungen ergibt sich der Parkfelder-Bedarf der Gesamtanlage zu jedem Zeitpunkt. In diesen Gesamt-Ganglinien sind implizite mögliche Mehrfachnutzungen berücksichtigt. Im zweiten lterationsschritt ist zu überprüfen, ob mit diesem Parkfelder- Angebot die in übergeordneten Raum- und Verkehrsplanungen festgesetzten Ziele, die umweltrechtlichen Bestimmungen und die Randbedingungen der Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit des angrenzenden Strassennetzes erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, müssen flankierende Massnahmen wie z.B. eine Verbesserung der ÖV-Erschliessung, eine Anpassung des Parkierungsregimes usw. oder eine Redimensionierung der Anlage geprüft und der erste lterationsschritt nochmals durchgearbeitet werden. Dieses Verfahren ist auch für die heute oft diskutierten Fahrten- oder Fahrleistungsmodelle anwendbar, bietet aber den Vorteil, gleichzeitig auch Angaben zum Parkfelder-Bedarf zu liefern.
Mindestens gedanklich sollte dieses Verfahren auch für kleine Anlagen durchgegangen werden. Eine rigorose Anwendung wäre jedoch zu aufwändig. Deshalb wird für kleinere Anlagen sowie für Wohnnutzungen ein vereinfachtes, auf Richtwerten für den spezifischen Parkfelder-Bedarf beruhendes Verfahren vorgeschlagen. Solche Richtwerte werden für eine umfassende Liste unterschiedlicher Nutzungen vorgegeben. Zur Festlegung der Substituierbarkeit von MIV-Fahrten durch den ÖV und den LIV werden Standorttypen definiert, welche die Erreichbarkeit zu Fuss und mit dem Fahrrad sowie die Qualität der OV-Erschliessung berücksichtigen. Für jeden Standorttyp wird eine Spannbreite für das minimal und das maximal zu erstellende Parkfelder-Angebot angegeben. Eine zusäizliche Abminderung des Parkfelder- Angebotes dank möglicher Mehrfachnutzungen muss aufgrund einer Beurteilung der vorliegenden Situation "von Hand" vorgenommen werden.
Als weiteres Ergebnis der Forschungsarbeit liegt neben dem Forschungsbericht ein Entwurf für die neue VSS-Norm SN 640 281 "Parkieren, Angebot an Parkfeldern für Personenwagen" vor.