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Forschungsstelle
BASPO
Projektnummer
03-018
Projekttitel
Evaluation "Compliance with Commitments" der Europaratskonvention gegen Doping

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Compliance
Commitments
Konvention
Doping
Europaratskonvention
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Seit 1998 läuft im Europarat das Projekt "Compliance with Commitments". Ziel und Zweck des Programms ist es, die Erfüllung der Verpflichtungen aus den drei sportbezogenen Texten, Europäische Sportcharta, Konvention gegen Doping und Konvention gegen Gewalt von Zuschauern bei Sportanlässen zu überprüfen. Das Programm sieht einen Expertenbericht (vorzugsweise durch unabhängige Fachpersonen zu verfassen) des zu beurteilenden Landes vor. Dieser wird geprüft und eine Delegation von Experten besucht anschliessend das Land und beurteilt abschliessend die Erfüllung der Verpflichtungen.
Die Schweiz war das erste Land, das 1998 die Überprüfung der Sportcharta durchführte. Die mit dem Expertenbericht beauftragte L&S entwickelte dabei ein Beurteilungskonzept, dessen Einhaltung vom Europarat anschliessend empfohlen wurde. Die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Konvention gegen Doping im Sport wurde seit 1998 bei mehreren Ländern (z.B. Norwegen, Australien, Italien und Tschechien) überprüft.
Am 28. Februar 2003 hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention gegen Doping unterzeichnet. Das Parlament wird im Herbst über dessen Ratifizierung entscheiden. Dieses Zusatzprotokoll sieht unter anderem vor, das Programm "Compliance with Commitments" für die Konvention gegen Doping zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Sport beschlossen, bis Ende Jahr den entsprechenden schweizerischen Expertenbericht beim Europarat einzureichen, damit der Expertenbesuch im Frühling 2004 stattfinden kann. Der Expertenbericht soll von einem unabhängigen Expertenteam verfasst werden. Auf Grund der Erfahrungen mit L&S wird sie wieder mit der Verfassung des Expertenberichtes beauftragt.
Projektziele
(Deutsch)
Die Vorgaben zur Durchführung der Evaluation und zur Erstellung des Expertenberichts lassen sich den Dokumenten T-DO (2002) 44, T-DO (2003) 6 und CDDS (2003) 37 des Europarates entnehmen. Mit den Expertenberichten aus Australien, Italien, Tschechien und Norwegen existieren zudem Beispiele, an denen sich der schweizerische Bericht orientieren kann.
Dokumentenanalyse und Analyse der formalen Abläufe und Organisationen sowie bestehender statistischer Erhebungen.
Durchführung von Experteninterviews.
Bei Bedarf spezielle Abklärungen und Datenerhebungen wie z.B. im Labor, zu Präventionsprogrammen, Zusammenstellung von eventuellen Problembereichen und zukünftigen Aktivitäten.
Verfassung eines Schlussberichtes nach Vorgaben Europarat (in deutscher Sprache bis Mitte November 2003).
Abstract
(Deutsch)
Am 28. Februar 2003 hat die Schweiz das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention gegen Doping unterzeichnet. Das Parlament wird im Herbst über dessen Ratifizierung entscheiden. Dieses Zusatzprotokoll sieht unter anderem vor, das Programm "Compliance with Commitments" für die Konvention gegen Doping zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Sport beschlossen, bis Ende Jahr den entsprechenden schweizerischen Expertenbericht beim Europarat einzureichen, damit der Expertenbesuch im Frühling 2004 stattfinden kann. Der Expertenbericht soll von einem unabhängigen Expertenteam verfasst werden. Auf Grund der Erfahrungen mit L&S wird sie wieder mit der Verfassung des Expertenberichtes beauftragt. Der Bericht zeigt folgende Ergebnisse auf:

· Die Schweiz erfüllt im grossen und ganzen die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention.
· Als Stärken werden genannt:
o Die gut funktionierende Kooperation zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren.
o Ein qualitativ hochstehendes Kontrollwesen.
o Eine unabhängige Disziplinarkammer für Dopingfälle.
o Ein angesehenes Dopinglabor.
o Umfassende Information und Prävention.
o Vernetzte internationale Zusammenarbeit.
· Als Schwächen werden genannt:
o Besser vernetzte und verstärkte Forschung.
o Teilweise nicht zielgruppengerechte Prävention und Diffusion der Informationen.
o Keine systematische Hilfe beim Aufbau von Labors in anderen Ländern.

Der Bericht ist Basis für den im Frühjahr geplante Evaluationsbesuch eines internationalen Expertengremiums, das zu Handen des Europarates einen Schlussbericht zur Erfüllung der Verpflichtungen der Schweiz aus der Europaratskonvention gegen Doping erstellen wird.


6.1.03, Ka L:\03SWI\9SWIA\VERTRÄGE\2003\abstract_03_18.doc