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Research unit
SFOPH
Project number
03.001006
Project title
Folgevertrag AFA-Algen: Nachweis von proteinphosphatasehemmenden Substanzen in AFA-Algen-Produkten

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Abstract
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Transfer and application
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Publications / Results
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
AFA-Algen
proteinphosphatasehemmenden Substanzen
PPA
Short description
(German)
Die Untersuchungen aus Vertrag Nr. 02.000837 werden mit einem colorimetrischen Proteinphosphatasen Inhibitionsassay (PPA) erweitert.
Project aims
(German)
Nachweis von proteinphosphatasehemmenden Substanzen in Algenprodukten (AFA-, Chlorella- und Spirulinaalgen) zur Überprüfung der toxikologischen Relevanz der gemessenen Microcystingehalte von beim BAG bewilligten sowie ange-meldeten Produkten (Gesundheitsrisiko).
Abstract
(German)
Afa-Algen-Produkte

Was sind Afa-Algen?
Afa-Algen werden in den letzten Jahren vermehrt als Lebensmittel empfohlen. Im Gegensatz zu den üblichen Algen, wie sie beispielsweise bei Sushi bekannt sind, handelt es sich bei Afa-Algen nicht um Pflanzen, sondern um Cyanobakterien (einzellige Lebewesen). Gewisse Cyanobakterien bilden giftige Stoffe (Toxine), u.a. Microcystine. Afa-Algen gehören nicht zu den Microcystin-bildenden Cyanobakterien. Da sie aber in offenen Gewässern natürlich wachsen, ist es möglich, dass sie zusammen mit toxinbildenden Cyanobakterien geerntet werden. Deshalb können auch Afa-Algen-Produkte giftige Microcystine enthalten.


Was sind Microcystine?
Microcystine sind leberschädigende Gifte. Speziell bei Kindern sind bei der Verabreichung wegen ihres geringeren Körpergewichts und wegen ihrer noch nicht abgeschlossenen Entwicklung be-sondere Vorsichtsmassnahmen angebracht.


Dürfen Afa-Algen als Lebensmittel verkauft werden?
Afa-Algen dürfen als Lebensmittel verkauft werden. Allerdings benötigen diese Produkte eine Be-willigung durch das Bundesamt für Gesundheit. Das Bundesamt prüft dabei die Zusammenset-zung, die Zweckbestimmung und die Kennzeichnung. Bei der Prüfung der Zusammensetzung werden Analysen des Microcystingehaltes verlangt. Zur Zeit wird in Afa-Algen-Produkten für Er-wachsene ein Gehalt von maximal 2 Mikrogramm Microcystin pro Tagesration toleriert. Für Pro-dukte, die für Kinder angeboten werden, gelten entsprechend tiefere Werte.


Enthalten in der Schweiz bewilligte Produkte Microcystine?
Um den Gehalt an Microcystin von bewilligten und zur Bewilligung angemeldeten Produkten zu überprüfen, hat das Bundesamt für Gesundheit selber Untersuchungen durchführen lassen. Die Resultate zeigen, dass in allen Afa-Algen-Produkten Microcystine nachgewiesen werden können. Ungefähr die Hälfte der Produkte wiesen deutlich mehr Microcystin als maximal zulässig auf. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Erzeugnisse, die zur Bewilligung angemeldet wurden und so nicht bewilligt werden können.

Da im gleichen Produkt je nach Ernte sehr unterschiedliche Mengen Microcystin enthalten sein können, muss jede Ernte einzeln untersucht und beurteilt werden.


Warum werden Produkte aus Afa-Algen gegessen?
Afa-Algen werden illegal immer wieder als Heilmittel angepriesen, insbesondere zur Behandlung von Kindern mit ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung). Lebensmittel sind keine Heilmittel! Eine gesundheitsfördernde oder gar krankheitsheilende Wirkung der Afa-Algen konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Die Behandlung von Krankheiten mit Afa-Algen ist deshalb nicht angebracht.
Transfer and application
(German)
Schlussfolgerung
Das Bundesamt für Gesundheit rät davon ab, Afa-Algen-Produkte zu konsumieren. Insbesondere Kinder sollten wegen der darin enthaltenen Microcystine auf keinen Fall regelmässig Afa-Algen einnehmen.
Publications / Results
(German)
Weitere Informationen:
AFA Algen und AFA Algenprodukte (Stellungnahme des BgVV vom 23.09.2001) 21.3KB
BgVV und BfArM warnen: Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen; 08/2002, 21.03.2002