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Forschungsstelle
BAG
Projektnummer
00.004491
Projekttitel
Creation of a database for the transplantation notification and authorization system
Projekttitel Englisch
Creation of a database for the transplantation notification and authorization system

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Abstract
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Umsetzung und Anwendungen
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Melde-Bewilligungswesen von Transplantationen
Datenbank
Jürg Aeschlimann
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Erstellen einer zentralen Datenbank (mit Eingabemöglichkeit via Internet) für das Melde- und Bewilligungswesen von Transplantationen. Consulting zur Evaluation einer geeigneten Software zur Erfassung und allfälligen späteren Verwendung von Informationen im Bereich Transplantationsmedizin im Hinblick auf die spätere Umsetzung des Art. 59 des Entwurfes zu einem Transplantationsgesetz.
Projektziele
(Deutsch)
Dieses Meldewesen basiert zur Zeit auf schriftlichen Mitteilungen, die beim BAG in einer MS-Access-Datenbank verwaltet werden. Um den gesamten Meldeprozess und das Betriebsbewilligungswesen zu vereinfachen, wird eine zentrale Anwendung mit Eingabemöglichkeiten via Internet entwickelt.
Abstract
(Deutsch)
Seit 1996 schreibt der Bundesbeschluss vom 22. März 1996 über die Kontrolle von Transplantaten eine Meldepflicht für Transplantationen und eine Bewilligungspflicht für den Import und Export sowie das Inverkehrbringen von menschlichen Transplantaten im Ausland vor. Zur Vereinfachung der Verwaltung der Meldungen und Bewilligungen wird eine zentrale Datenbank erstellt. Dabei wird den Meldepflichtigen neu die Möglichkeit geboten, ihre jährliche Meldung via Internet zu tätigen.
Die Meldungen enthalten nach Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung vom 26. Juni 1996 über die Kontrolle von Transplantaten die Art und Anzahl der entnommenen, transplantierten und in Verkehr gebrachten menschlichen Transplantaten sowie die verwendeten Tests. Wer Stammzellen lagert, muss zudem die Anzahl aller Ein- und Ausgänge sowie die Anzahl der gelagerten Dosen melden. (Art. 23 Abs. 3 der Verordnung).
Umsetzung und Anwendungen
(Deutsch)
- Etablierte Datenbank
- Erfassung Melde- und Betriebsbewilligungswesen