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Titel
Unité de recherche
ARE
Numéro de projet
02014
Titre du projet
Arbeitshilfe für die Koordination von Raumplanung und Umweltschutz
Données de base
Textes
Participants
Titel
Textes relatifs à ce projet
Allemand
Français
Italien
Anglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Textes saisis
Catégorie
Texte
Mots-clé
(Allemand)
Raumplanung
Raumplanungsrecht
Umweltschutz
Umweltschutzrecht
Description succincte
(Allemand)
Das Parlament hat im Jahr 2000 dem Bundesrat zwei Motionen überwiesen, die das Verhältnis von Raumplanungsrecht und Luftreinhalterecht betreffen:
Motion Büttiker (98.3589) Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht
Motion Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR (99.3574) Umweltgerechte Innenstadtförderung
Die Motionen verlangen vom Bundesrat, dass er die Vorschriften von Raumplanungs- und Umweltschutzgesetz besser aufeinander abstimmen soll, damit grosse publikumsintensive Einrichtungen an den raumplanerisch erwünschten Standorten realisiert werden können.
Federführend für beide Vorstösse ist das UVEK. BUWAL (federführend Abt. Recht) und ARE haben eine gemeinsame Projektorganisation aufgebaut. Darin sind auch die Kantone stark eingebunden.
In einem ersten Schritt hat eine Begleitgruppe zusammen mit einem Experten einen umfangreichen Bericht zu dieser Fragestellung realisiert. Dieser bringt zum Ausdruck, dass ein möglicher Konflikt von Luftreinhalte- und Raumplanungsrecht höchstens beim Vollzug dieser Rechtsgrundlagen auftritt. Deshalb soll eine verbesserte Vollzugskoordination Abhilfe schaffen.
Objectifs du projet
(Allemand)
Für diese verbesserte Vollzugskoordination soll eine Arbeitshilfe erstellt werden, welche der zuständigen Behörden die Abstimmung zwischen Raumplanung und Luftrein-haltung anhand des kantonalen Richt- und des Massnahmenplans erleichtert.
Der Beauftragte ist Projektleiter für die Erstellung einer Vollzugshilfe. In enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Bundesämtern ARE, BUWAL und BAG sowie der Kantone hat der Auftragnehmer eine anwenderfreundliche und verständliche Arbeitshilfe zu erarbeiten.
SEFRI
- Einsteinstrasse 2 - 3003 Berne -
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