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Research unit
SFSO
Project number
2001 00-52 09 A
Project title
Die Harmonisierung amtlicher Personenregister

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Short description
(German)
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Project aims
(German)
Mit Artikel 65 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung vom 18. April 1999 ) hat der Bund die Kompetenz erhalten, im Bereich der amtlichen Registerführung gesetzgeberisch tätig zu werden, mit dem Ziel, den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten. Das Bundesamt für Statistik hat die Federführung für die Umsetzung des Verfassungsartikels übernommen und in diesem Zusammenhang im Jahr 2000 eine Projektleitung und eine Expertengruppe eingesetzt.