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Forschungsstelle
BFS
Projektnummer
2001 00-52 09 A
Projekttitel
Die Harmonisierung amtlicher Personenregister

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Projektziele
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Harmonisierung amtlicher Personenregister
Projektziele
(Deutsch)
Mit Artikel 65 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung vom 18. April 1999 ) hat der Bund die Kompetenz erhalten, im Bereich der amtlichen Registerführung gesetzgeberisch tätig zu werden, mit dem Ziel, den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten. Das Bundesamt für Statistik hat die Federführung für die Umsetzung des Verfassungsartikels übernommen und in diesem Zusammenhang im Jahr 2000 eine Projektleitung und eine Expertengruppe eingesetzt.