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Forschungsstelle
BFE
Projektnummer
43667
Projekttitel
Vollzug SIA Normen Gebäude

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Kurzbeschreibung
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Publikationen / Ergebnisse
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Schlussbericht
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
TP0087;F-Energiewirtsch. Grundlagen
Kurzbeschreibung
(Deutsch)
Vollzug SIA Normen Gebäude
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit untersucht die Leistungsfähigkeit des Vollzugs der Energiegesetzgebung und den Stellenwert der Normen im Planungs-, Bau und Vollzugsablauf. Die Gründe für Vollzugsdefizite sind zu analysieren und Verbesserungen, unter Einbezug von Aspekten des Haftungsrechts, vorzuschlagen.Die Normen von Fachverbänden definieren nicht nur Berechnungsmethoden und das Vorgehen im Planungs- und Bauprozess, sie haben auch eine rechtliche Bedeutung. Sie können aus rechtlicher Sicht auf drei Arten Geltung erlangen: Als Ausdruck des Standes der Technik bzw. der anerkannten Regeln der Baukunde, durch vertragliche Verpflichtung sie einzuhalten und durch Verweisung des Gesetzgebers.Durch das Nutzen des juristischen Handlungsspielraums insbesondere zwischen Bauherrschaft und UnternehmerInnen bestehen einige interessante Ansatzpunkte, um den gesetzlichen Anforderungen zu mehr Nachhaltigkeit zu verhelfen. Es ist auch denkbar, dass die öffentliche Hand direkt auf die möglicherweise fehlbaren Unternehmen zurückgreift. Die dazu notwendige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen wird aus grundsätzlichen rechtlichen Überlegungen als nicht sinnvoll betrachtet.Es ist fraglich, ob mit den aufgeführten ?Polizei?-Massnahmen die Defizite im Vollzug behoben werden können. Dort wo bedeutende Vollzugsmängel sichtbar sind, fehlt es vielmehr am Willen oder den personellen Mitteln der Vollzugsbehörden. Die vorhandenen Instrumente um den in der Bewilligung vorgegebenen Rahmenbedingungen Nachachtung zu verschaffen sind eigentlich ausreichend, auch wenn sie teilweise zu komplizierten Verfahren führen.Einer Verbesserung des energetischen Standards der Gebäude sollte, sobald ein mit bereits relativ geringem Vollzugsaufwand erreichbares Vollzugsniveau erreicht ist, mittels freiwilligen Massnahmen (z.B: Beratung, MINERGIE Standard, etc.) erreicht werden. Die Instrumente des Vollzuges und ?polizeiliche? Massnahmen (Haftungsrecht, vernachlässigte Beratungspflicht etc.) sind nur wenig geeignet das generelle energetische Niveau der Bauten zu verbessern.

Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
econcept AG
PLANAIR SA

Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Renaud,Pierre
Dettli,Reto
Baur,Martin
Zugehörige Dokumente
Schlussbericht
(Deutsch)
Die vorliegende Arbeit untersucht die Leistungsfähigkeit des Vollzugs der Energiegesetzgebung und den Stellenwert der Normen im Planungs-, Bau und Vollzugsablauf. Die Gründe für Vollzugsdefizite sind zu analysieren und Verbesserungen vorzuschlagen. Neue Ansätze, welche mit Anreizen funktionieren und Aspekte des Haftungsrechtsspeziell berücksichtigen, sollen evaluiert werden. In den nächsten 10 bis 20 Jahren ist bei der Neubautätigkeit der Wohnungsbau in Gemeinden mit 2'000 bis 20'000 EinwohnerInnen dominant. Die Erneuerung von Wohnbauten findet in den nächsten Jahren vor allem in grösseren Städten statt, ab ca. 2010 sind auch erhebliche Volumina in kleineren Gemeinden (2'000 bis 20'000 EW)zu erwarten. Dienstleistungsgebäude und Infrastrukturbauten werden in den nächsten Jahren vor allem erneuert mit einem Schwerpunkt in den grösseren Städten. Somit sind die wichtigsten Vollzugspartner für die nächsten Jahre definiert. Die Neubautätigkeit und in zunehmenden Masse Erneuerungen verlagern sich mehr und mehr von Grossstädten zu kleineren Gemeinden mit geringeren personellen und möglicherweise fachlichen Vollzugsressourcen.Mittels Workshops und einer Auswertung bestehender Arbeiten zur Vollzugsqualität wurden u.a. die folgenden wesentlichen Defizite ermittelt, die für die einzelnen Vollzugsmodelle (zentraler Vollzug durch Kanton, kommunaler Vollzug sowie kommunaler Vollzug in Kombination mit privater Kontrolle) in unterschiedlichem Masse zutreffen:- Die Ausführungskontrollen haben nicht den in der Konzeption des Vollzugs vorgesehenen Stellenwert erreicht. Es werden nur wenige Ausführungskontrollen gemacht. Sie hinken qualitativ den Projektkontrollen nach.- Mangelnde personelle Kapazitäten für Vollzugsaufgaben. In kleineren Gemeinden ist aufgrund persönlicher Bekanntschaften ein unabhängiger Vollzug schwieriger erreichbar.- Aufwändige und teilweise unklare Sanktionsmechanismen, die einen bedeutenden Aufwand verursachen können.- 1-stufige Bewilligungsverfahren sind zu wenig an den Planungsablauf der Bauvorhaben angepasst.- Fehlende Harmonisierung der Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg.Die nachfolgenden Punkte beziehen sich auf Mängel beim privatrechtlichen Planungsablauf:- Ungenügende Qualitätssicherung im gesamten Bauablauf (Schnittstellenkoordination, Probleme in der Zusammenarbeit, Fehlerquellen beim Übergang von der Planung zu Devisierung)- Teilweise Mängel im Ausbildungsstand der Planenden (z.B. Systemwahl Warmwasser)- Energetischen Aspekten wird im Planungsablauf meist zu spät Beachtung geschenkt. Die für den Nachweis zu verwendende Norm SIA 380/1 wird nicht als Optimierungsinstrument eingesetzt. ...

Auftragnehmer/Contractant/Contraente/Contractor:
econcept AG
PLANAIR SA

Autorschaft/Auteurs/Autori/Authors:
Renaud,Pierre
Dettli,Reto
Signer,Bernhard
Baur,Martin
Wermeille,Christiane
Zugehörige Dokumente