1. Erster Zwischenbericht über den Stand der Arbeit und schriftliche Präsentation der entworfenen Fragebogen (vgl. Ziel 2) an Auftraggeber und Eidgenössische Rheumakommission
2. Beginn: Nationale Registrierung (von pädiatrischen rheumatischen Erkrankungen), (Draft des Ziels 4)
3. Mündliche und schriftliche Präsentation über den Stand der Arbeit an der Plenarsitzung 2002 der Eidgenössischen Rheumakommission plus Protokoll
4. Datensammlung der Fragebogen abgeschlossen
5. Dritter Zwischenbericht an Auftraggeber und Eidgenössische Rheumakommission (Ziel 3)
6. Datensammlung der Follow-up Fragebogen und des Registriersystems beendet
7. Schlussbericht: Schlussanalyse der Datensammlung (vgl. Ziel 1,4) und mündliche Präsentation an der Plenarsitzung 2004 der Eidgenössischen Rheumakommission
Forschungsförderung auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1962 über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten (RheuG, SR 818.21): keine weiteren Massnahmen der Bundesverwaltung