Titel
Accueil
Navigation principale
Contenu
Recherche
Aide
Fonte
Standard
Gras
Identifiant
Interrompre la session?
Une session sous le nom de
InternetUser
est en cours.
Souhaitez-vous vraiment vous déconnecter?
Interrompre la session?
Une session sous le nom de
InternetUser
est en cours.
Souhaitez-vous vraiment vous déconnecter?
Accueil
Plus de données
Partenaires
Aide
Mentions légales
D
F
E
La recherche est en cours.
Interrompre la recherche
Recherche de projets
Projet actuel
Projets récents
Graphiques
Identifiant
Titel
Titel
Unité de recherche
OFROU
Numéro de projet
101/5.2.113/00
Titre du projet
Revision Verkehrsregelnverordnung (VRV); Herausetzung der Höchstgeschwindigkeiten der schweren Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge von 60 km/h auf 80 km/h
Données de base
Textes
Participants
Titel
Textes relatifs à ce projet
Allemand
Français
Italien
Anglais
Mots-clé
-
-
-
Description succincte
-
-
-
Objectifs du projet
-
-
-
Résumé des résultats (Abstract)
-
-
-
Mise en oeuvre et application
-
-
-
Textes saisis
Catégorie
Texte
Mots-clé
(Allemand)
Revision, Verkehrsregelnverordnung, VRV, Heraufsetzung Höchstgeschwindigkeit, Anhängerzüge, Sattelmotorfahrzeuge, 60 km/h auf 80km/h
Description succincte
(Allemand)
Ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge ausserorts von 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen?
Beurteilung dieser Fragen.
Objectifs du projet
(Allemand)
Revision der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Résumé des résultats (Abstract)
(Allemand)
Das Gutachten beantwortet die Frage:
Ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die Tempolimite für schwere Anhängerzüge und
Sattelmotorfahrzeuge (Lastenzüg {LZ} und Sattelzüge {SZ}) auf Strassen ausserorts von 60 km/h auf 80
km/h zu erhöhen?
1.
Heute fahren LZ+SZ auf Strassen ausserorts nahezu so, als gelte für sie eine Tempolimite 80 km/h.
2.
Die Unfälle bzw. die Verunfallten mit LZ+SZ und ihre Beteiligung an Unfällen bzw. Verunfallten auf Strassen
ausserorts sind trotz höheren Geschwindigkeiten in den vergangenen Jahren deutlicher gesunken, als die
Verkehrsbeteiligung der LZ+SZ.
Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind trotz höheren Geschwindigkeiten bzw. trotz
massiven Übertretungen der Tempolimite von 60 km/h nicht eingetreten. Die Zahl der Unfälle und
Verunfallten hat zwischen 1984 und 1996-98 bei LZ+SZ auch absolut deutlich abgenommen, obwohl sich
die durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge bei dieser Fahrzeuggruppe auf Strassen ausserorts
erhöht hat.
3.
Bei der aktiven und passiven Sicherheit und bei der Motorleistung der LZ+SZ ist in den vergangenen
Jahren der Stand der Technik gestiegen, er wird in Zukunft weiter steigen. Ähnliche Verbesserungen sind
auch bei Abgas- und Lärmemissionen zu erwarten.
Die Geschwindigkeitsverteilung auf Strassen ausserorts hat sich seit der Einführung der
generellen Tempolimite 80 km/h homogenisiert, Überholunfälle und Begegnungsunfälle haben
abgenommen. Das Heraufsetzen der Tempolimite für LZ+SZ von 60 auf 80 km/h würde nur das heutige
Fahrverhalten sanktionieren, aber nicht ändern. Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind
deshalb nicht zu erwarten.
In zahlreichen europäischen Staaten gelten höhere Tempolimiten für schwere Anhängerzüge und
Sattelmotorfahrzeuge als in der Schweiz.
Auf Grund dieser Resultate wird empfohlen:
Es ist aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die Tempolimite für schwere Anhängerzüge und
Sattelmotorfahrzeuge (LZ+SZ) auf Strassen ausserorts von 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen.
Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Der allfällige negative Effekt der Limite-Heraufsetzung auf die Geschwindigkeiten wird als wenig wahrscheinlich eingeschätzt. Dennoch gehen die Gutachter davon aus, dass die neue Tempolimite auf Strassen ausserorts nun konsequent durchgesetzt wird. Übertretungsanteile, wie sie auf den Autobahnen vorhanden sind, dürfen bei künftig gleicher Tempolimite von 80 km/h auf Strassen ausserorts - allein schon wegen dem verhältnismässig beschränktem Ausbaustandard, dem Gemischtverkehr oder der fehlenden baulichen Richtungstrennung - nicht hingenommen werden. Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen durch die Polizeiorgane ist auch im Hinblick auf die bevorstehende Zulassung der schweren Nutzfahrzeuge mit 40t-Gewichtslimite zwingend.
Der Bundesrat wird diese Empfehlung beim kommenden Entscheid i.S. Revision Verkehrsregelnverordnung mit berücksichtigen.
Die kantonalen Polizeiorgane werden über die Resultate der Vorliegenden Untersuchung zu gegebener Zeit informiert und gleichzeitig auf den Sachverhalt im obigen Abschnitt aufmerksam gemacht.
SEFRI
- Einsteinstrasse 2 - 3003 Berne -
Mentions légales