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Research unit
FEDRO
Project number
101/5.2.113/00
Project title
Revision Verkehrsregelnverordnung (VRV); Herausetzung der Höchstgeschwindigkeiten der schweren Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge von 60 km/h auf 80 km/h

Texts for this project

 GermanFrenchItalianEnglish
Key words
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Short description
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Project aims
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Abstract
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Transfer and application
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Inserted texts


CategoryText
Key words
(German)
Revision, Verkehrsregelnverordnung, VRV, Heraufsetzung Höchstgeschwindigkeit, Anhängerzüge, Sattelmotorfahrzeuge, 60 km/h auf 80km/h
Short description
(German)
Ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge ausserorts von 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen?

Beurteilung dieser Fragen.
Project aims
(German)
Revision der Verkehrsregelnverordnung (VRV)
Abstract
(German)
Das Gutachten beantwortet die Frage:

Ist es aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die Tempolimite für schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge (Lastenzüg {LZ} und Sattelzüge {SZ}) auf Strassen ausserorts von 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen?


1. Heute fahren LZ+SZ auf Strassen ausserorts nahezu so, als gelte für sie eine Tempolimite 80 km/h.

2. Die Unfälle bzw. die Verunfallten mit LZ+SZ und ihre Beteiligung an Unfällen bzw. Verunfallten auf Strassen ausserorts sind trotz höheren Geschwindigkeiten in den vergangenen Jahren deutlicher gesunken, als die Verkehrsbeteiligung der LZ+SZ.  

Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind trotz höheren Geschwindigkeiten bzw. trotz massiven Übertretungen der Tempolimite von 60 km/h nicht eingetreten. Die Zahl der Unfälle und Verunfallten hat zwischen 1984 und 1996-98 bei LZ+SZ auch absolut deutlich abgenommen, obwohl sich die durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge bei dieser Fahrzeuggruppe auf Strassen ausserorts erhöht hat.

3. Bei der aktiven und passiven Sicherheit und bei der Motorleistung der LZ+SZ ist in den vergangenen Jahren der Stand der Technik gestiegen, er wird in Zukunft weiter steigen. Ähnliche Verbesserungen sind auch bei Abgas- und Lärmemissionen zu erwarten.  

Die Geschwindigkeitsverteilung auf Strassen ausserorts hat sich seit der Einführung der generellen Tempolimite 80 km/h homogenisiert, Überholunfälle und Begegnungsunfälle haben abgenommen. Das Heraufsetzen der Tempolimite für LZ+SZ von 60 auf 80 km/h würde nur das heutige Fahrverhalten sanktionieren, aber nicht ändern. Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind deshalb nicht zu erwarten.  

In zahlreichen europäischen Staaten gelten höhere Tempolimiten für schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge als in der Schweiz.

Auf Grund dieser Resultate wird empfohlen:

Es ist aus der Sicht der Verkehrssicherheit verantwortbar, die Tempolimite für schwere Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge (LZ+SZ) auf Strassen ausserorts von 60 km/h auf 80 km/h zu erhöhen.
Transfer and application
(German)
Der allfällige negative Effekt der Limite-Heraufsetzung auf die Geschwindigkeiten wird als wenig wahrscheinlich eingeschätzt. Dennoch gehen die Gutachter davon aus, dass die neue Tempolimite auf Strassen ausserorts nun konsequent durchgesetzt wird. Übertretungsanteile, wie sie auf den Autobahnen vorhanden sind, dürfen bei künftig gleicher Tempolimite von 80 km/h auf Strassen ausserorts - allein schon wegen dem verhältnismässig beschränktem Ausbaustandard, dem Gemischtverkehr oder der fehlenden baulichen Richtungstrennung - nicht hingenommen werden. Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen durch die Polizeiorgane ist auch im Hinblick auf die bevorstehende Zulassung der schweren Nutzfahrzeuge mit 40t-Gewichtslimite zwingend.

Der Bundesrat wird diese Empfehlung beim kommenden Entscheid i.S. Revision Verkehrsregelnverordnung mit berücksichtigen.

Die kantonalen Polizeiorgane werden über die Resultate der Vorliegenden Untersuchung zu gegebener Zeit informiert und gleichzeitig auf den Sachverhalt im obigen Abschnitt aufmerksam gemacht.