Long-Covid stellt die Invalidenversicherung (IV) vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei Abklärungen, Eingliederungsmöglichkeiten und Rentenentscheidungen. Die Studie untersucht die Auswirkungen von Long-Covid auf die IV anhand einer Analyse von rund 500 Falldossiers, die in der Periode 2021 bis Ede 2023 als „Long-Covid-Fälle“ registriert wurden. Ergänzt durch Daten aus den IV-Registern und den Vergleich mit einer Referenzgruppe von Personen ohne Long-Covid aus derselben Anmeldeperiode, liefert die Studie wichtige Einblicke in die Spezifika von Long-Covid-Fällen.
Per Ende 2023 ist von mindestens 2’900 Personen auszugehen, die sich bei der IV angemeldet haben und an Long-Covid-Symptomen litten. Die grosse Mehrheit dieser Long-Covid-Fälle sind Neuanmeldungen aufgrund der Long-Covid-Erkrankung. Nur in rund einem von sieben Fällen wurde Long-Covid in einem bereits laufenden IV-Verfahren relevant. Frauen sind dabei überproportional betroffen. Die häufigsten Symptome sind Fatigue und neuro-kognitive Störungen, was oft zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit führt. Die Symptome überschneiden sich oft mit anderen Erkrankungen, was die Diagnose erschwert. Mit 1.8% machen die Long-Covid-Fälle insgesamt nur einen kleinen Teil aller IV-Neuanmeldungen aus.
Im Zeitraum von 2 Jahren ab IV-Anmeldung zeigen sich bei rund 60% der Betroffenen erste Verbesserungen in der Arbeitsfähigkeit. Ein erheblicher Anteil der Long-Covid-Betroffenen – insb. ältere Personen und Personen mit mehreren gesundheitlichen Beeinträchtigungen – ist aber auch nach 2 Jahren noch zu 100% arbeitsunfähig. Generell zeigt sich, dass Verbesserungen entweder rasch oder aber kaum mehr eintreten.
Long-Covid-Betroffene erhalten etwas häufiger Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen als die Referenzgruppe ohne Long-Covid. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass Long-Covid-Betroffene mit relativ starken Einschränkungen konfrontiert sind, häufiger Eingliederungsmassnahmen benötigen und gleichzeitig seltener erfolgreich wieder eingegliedert werden können. Zwei Jahre nach der IV-Anmeldung haben 45% der Betroffenen von der IV eine Verfügung zum Rentenentscheid erhalten. Ein Drittel dieser Personen erhielt eine Rentenzusprach, bei zwei Dritteln wurde sie abgelehnt. Für die restlichen 55% ist der Rentenentscheid noch ausstehend. Gewisse Muster bei der Rentenquote in der Referenzgruppe zeigen sich auch bei den Long-Covid-Fällen: Männer erhalten häufiger einer Rente zugesprochen als Frauen, jüngere Person seltener als ältere und Personen aus der lateinischen Schweiz häufiger als jene aus der Deutschschweiz. Die Gründe für diese Unterschiede konnten im Rahmen der Untersuchung nicht erörtert werden.