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Forschungsstelle
BSV
Projektnummer
A21_04
Projekttitel
Betreutes Wohnen - Aktualisierung der Studie 2018

Texte zu diesem Projekt

 DeutschFranzösischItalienischEnglisch
Schlüsselwörter
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
betreutes Wohnen, Vermeidung von Heimeintritt, Ergänzungsleistungen (EL), Grad der Hilflosigkeit
Schlüsselwörter
(Französisch)
Logement protégé, prestations complémentaires
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Mit der zunehmenden demographischen Alterung gewinnt die Betreuung von betagten Menschen zu Hause an Bedeutung. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat den Bundesrat in einer Motion beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen, die die Finanzierung von Betreutem Wohnen über Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV sicherstellt. So sollen sich Heimeintritte verzögern oder gar vermeiden lassen. Im Vorfeld dieser Gesetzesarbeiten wurde eine 2018 verfasste Studie zum Betreuten Wohnen aktualisiert und zusätzliche Fragestellungen zur Definition, zur Nutzung, zur Wirtschaftlichkeit und zu kantonalen Regelungen des Betreuten Wohnens vertieft. Die Studie stützt sich unter anderem auf eine Befragung von Anbietern von betreuten Wohnformen aus allen Sprachregionen der Schweiz und Interviews mit Fachorganisationen und Verwaltungsstellen von Bund und Kantonen. 

Projektziele
(Deutsch)

Die Studie aktualisiert und ergänzt die Ergebnisse aus einer Vorstudie (Bannwart/Künzi 2018) mit Fragestellungen auf vier Hauptebenen:

  • Definition betreutes Wohnen / Wohnen mit Dienstleistungen

  • Anspruchsvoraussetzungen für Bewohnerinnen und Bewohner

  • Fragen zur Höhe der anerkannten Ausgaben hinsichtlich eines EL-Leistungsbezugs

  • Steuerung des Angebotes des betreuten Wohnens durch die Kantone     

Abstract
(Deutsch)
  • Betreutes Wohnen ist eine eigenständige Angebotskategorie der Langzeitversorgung. Zu den konstituierenden Merkmalen gehört eine auf altersbezogene Einschränkungen und Bedürfnisse ausgerichtete Privatwohnung, kombiniert mit spezifischen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Die Grundleistungen des Betreuten Wohnens (wie Präsenz oder Erreichbarkeit einer Fachperson, Angebote zur sozialen Teilhabe) werden im Rahmen der Miet- oder Nebenkosten pauschal abgegolten, d.h. sie fallen unabhängig vom tatsächlichen Leistungsbezug an.
  • Faktoren wie Vereinsamung, ein fehlendes soziales Umfeld oder ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis sind häufige Eintrittsgründe ins Betreute Wohnen.
  • Ein Übertritt ins Betreute Wohnen ist dann «wirtschaftlich», wenn sich dadurch ein Heimeintritt erübrigt oder hinausschiebt. Bei Personen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf ist eine stationäre Betreuung kostengünstiger als das Betreute Wohnen. Diese Grenze ist je nach Angebot bei einem Pflegebedarf von 60 bis 120 Min. pro Tag (Pflegestufe 4 bis 6) erreicht.
  • Rund die Hälfte der Kantone haben rechtliche Grundlagen für die Regelung des Angebots von Betreutem Wohnen. Häufig erfolgt eine Mitfinanzierung der Grundleistungen über die Krankheits- und Behinderungskosten der EL. Andere Kantone haben bewusst keine separate Regelung und sind bestrebt, die Betreuungsfinanzierung unabhängig von der Wohnform zu regeln. Viele Kantone haben in den letzten Jahren innerhalb der Krankheits- und Behinderungskosten zusätzliche Leistungskategorien und Vergütungsmöglichkeiten für Betreuungsleistungen geschaffen.
  • Verbesserungen bei der Finanzierung von Betreuungsleistungen sind nicht nur in Einrichtungen des Betreuten Wohnens, sondern auch für Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause anzustreben.
Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)
Publikationen / Ergebnisse
(Französisch)