Mit der 5. IV-Revision wurden im Jahr 2008 Integrationsmassnahmen (IM) eingeführt, um vor allem Personen mit psychischen Erkrankungen auf eine berufliche Eingliederung vorzubereiten. Dabei sollen die Versicherten schrittweise an die Anforderungen des regulären Arbeitsmarktes herangeführt werden und eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 50 % eines vollen Arbeitspensums erreichen. Die Evaluation liefert Erkenntnisse, wie sich die IM seit 2012 entwickelt haben und inwiefern sich Zielgruppe, Durchführung, Kosten und die erzielten Ergebnisse verändert haben. Wie gut es gelingt, die Versicherten in IM erfolgreich auf das Eingliederungsziel einer 50%igen Erwerbsfähigkeit vorzubereiten, hängt sowohl vom Profil der Versicherten in IM als auch von der Umsetzungsmodalität ab. Darüber hinaus beeinflusst die Art und Weise der Umsetzung die Fallkosten der IM wesentlich. Aber auch «weiche» Faktoren wie Zusammenarbeit der beteiligten Akteure, Zielformulierung, Wahl der IM, Begleitung der Versicherten sowie soziale Aspekte (z.B. familiäres Umfeld) spielen bei der Durchführung der IM eine wesentliche Rolle.
Nach einer vierjährigen «Einführungsphase» haben sich die IM ab 2012 in allen IV-Stellen etabliert. Allerdings gibt es hinsichtlich Entwicklung und Nutzung der IM Unterschiede. Mit den wachsenden Versichertenzahlen in IM steigen auch die Ausgaben für IM seit dem Jahr 2012 kontinuierlich an. Jedoch sind diese nicht bei allen IV-Stellen linear zu den Versichertenzahlen gestiegen. Bei einigen IV-Stellen haben sich die Ausgaben trotz steigender Fallzahlen bis ins Jahr 2018 reduziert. Dabei fällt auf, dass diese IV-Stellen früher im Krankheitsverlauf IM einsetzen, und die IM häufiger im regulären Arbeitsmarkt in Form einer wirtschaftsnahen Integration mit Support am Arbeitsplatz (WISA) stattfinden.