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Forschungsstelle
BSV
Projektnummer
B14_03
Projekttitel
Analyse der theoretischen und technischen Verluste auf Altersleistungen der beruflichen Vorsorge

Texte zu diesem Projekt

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Schlüsselwörter
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Publikationen / Ergebnisse
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Erfasste Texte


KategorieText
Schlüsselwörter
(Deutsch)
Berufliche Vorsorge, BV
Kurzbeschreibung
(Deutsch)

Der Bundesrat hat den Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge 2020 (nachfolgend «Reform 2020») am 20. November 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Die Konsultation der interessierten Kreise ist am 31. März 2014 zu Ende gegangen und die Botschaft des Parlaments soll Ende 2014 vorliegen.

Zu den Leitlinien der Reform 2020 gehört eine Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge auf ein angemessenes technisches Niveau. Die steigende Lebenserwartung und die ungenügenden Kapitalerträge bringen die Vorsorgeeinrichtungen in eine immer grössere Schieflage. Die Leistungsversprechen sind im Verhältnis zum angesparten Kapital zu hoch. Es ist vorgesehen, den Mindestumwandlungssatz im Referenzalter auf 6 Prozent festzulegen. Diese Höhe lässt sich sowohl aufgrund der verwendeten versicherungstechnischen Grundlagen als auch der Empfehlungen der Kammer der Pensionskassenexperten rechtfertigen. Bei der Festlegung des Mindestumwandlungssatzes sind versicherungstechnische und politische Gegebenheiten zu berücksichtigen. Mit einer Anpassung auf 6 Prozent wird der Mindestumwandlungssatz auf eine Höhe gebracht, die es erlaubt, eine intransparente Umverteilung zwischen Aktiven und Rentenbeziehenden zu verhindern. Die Anpassung erfolgt schrittweise in vier Jahren ab Inkrafttreten der Reform 2020.

Projektziele
(Deutsch)

Die Untersuchung stützt sich auf die These, dass ein Umwandlungssatz von 6 Prozent im ordentlichen Rentenalter mit Zeithorizont 2019 (voraussichtliches Inkrafttreten der Reform 2020) angemessen ist.

Ausgehend von den effektiv angewandten Umwandlungssätzen für BVG-Neurentnerinnen und -rentner aus einer repräsentativen Stichprobe von Vorsorgeeinrichtungen von 2009 bis 2013 (fünfjähriger Beobachtungszeitraum) soll die Untersuchung die Einsparungen oder Mehrkosten ermitteln, die sich bei Anwendung der Umwandlungssätze gemäss den Thesen der Reform 2020 für die Vorsorgeeinrichtungen ergeben würden.

Dieser theoretische Teil ist durch einen technischen Teil zu ergänzen, bei dem die technischen Verluste oder Gewinne für jede Vorsorgeeinrichtung der Stichprobe einzeln geschätzt werden. Dazu wird die Differenz zwischen dem Deckungskapital der laufenden Renten und dem reglementarischen Altersguthaben jeder Neurentnerin bzw. jedes Neurentners ermittelt.

Publikationen / Ergebnisse
(Deutsch)