Die Untersuchung stützt sich auf die These, dass ein Umwandlungssatz von 6 Prozent im ordentlichen Rentenalter mit Zeithorizont 2019 (voraussichtliches Inkrafttreten der Reform 2020) angemessen ist.
Ausgehend von den effektiv angewandten Umwandlungssätzen für BVG-Neurentnerinnen und -rentner aus einer repräsentativen Stichprobe von Vorsorgeeinrichtungen von 2009 bis 2013 (fünfjähriger Beobachtungszeitraum) soll die Untersuchung die Einsparungen oder Mehrkosten ermitteln, die sich bei Anwendung der Umwandlungssätze gemäss den Thesen der Reform 2020 für die Vorsorgeeinrichtungen ergeben würden.
Dieser theoretische Teil ist durch einen technischen Teil zu ergänzen, bei dem die technischen Verluste oder Gewinne für jede Vorsorgeeinrichtung der Stichprobe einzeln geschätzt werden. Dazu wird die Differenz zwischen dem Deckungskapital der laufenden Renten und dem reglementarischen Altersguthaben jeder Neurentnerin bzw. jedes Neurentners ermittelt.