Gesetzliche Grundlage dieses Pilotprojekts:
- AVIG Art. 85f Förderung der interinstitutionellen Zusammenarbeit
- AVIV Art. 119d Interinstitutionelle Zusammenarbeit
- IVG Art. 68bis Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Durchführungsorganen der Arbeitslosenversicherung und kantonalen Durchführungsstellen, die für die Förderung der beruflichen Eingliederung zuständig sind
Gesetzliche Grundlage der Wirkungsanalyse:
- IVG Art. 68 Wissenschaftliche Auswertungen
- IVV Art. 96 Wissenschaftliche Auswertungen
- Art. 170 BV Überprüfung der Wirksamkeit