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Unité de recherche
ALP
Numéro de projet
3.3.1
Titre du projet
Amtliche Futtermittelkontrolle
Titre court
Amtliche Futtermittelkontrolle

Textes relatifs à ce projet

 AllemandFrançaisItalienAnglais
Mots-clé
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Description succincte
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Objectifs du projet
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Mise en oeuvre et application
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Connaissances nouvelles/Littérature
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Procédure/Etat des travaux
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Publications / Résultats
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Textes saisis


CatégorieTexte
Mots-clé
(Anglais)
feed, inspection, registration, additives, feed safety, legal prescription
Description succincte
(Allemand)
Die Verordnung des Bundesrates über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung) und die Verordnung des EVD über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung, Silierungszusätzen und Diätfuttermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung) bezwecken, dass der Tierproduktion einwandfreie Futtermittel zur Verfügung stehen und somit die Schweiz sowohl Zugriff auf gesunde einheimische Lebensmittel tierischer Herkunft hat als auch die Umwelt nicht unnötig belastet wird.
Das eingesetzte Futter beeinflusst als Teil der Nahrungsmittelkette die Qualität der Endprodukte wie Milch, Fleisch oder Eier nachhaltig. Mit den gemäss Verordnungen durchzuführenden Inspektionen in der Futtermittelindustrie findet eine der Lebensmittelkontrolle vorgelagerte Überwachung statt.
Die Futtermittel für die Nutztiere als auch für die Heimtiere müssen korrekt gemäss Verordnungen deklariert und mit Fütterungsempfehlungen versehen sein. Damit sollen einerseits der Anwender vor Täuschungen geschützt und andererseits die Tiere bedarfsgerecht ernährt werden.
Die Produzenten und Inverkehrbringer von Futtermitteln sind zudem aufgefordert, Eigenverantwortung zu übernehmen, was mit den Bestimmungen bezüglich Selbstkontrolle und Rückverfolgbarkeit verlangt wird.
Nicht zuletzt sind die rechtlichen Vorgaben in der Schweiz mit jenen der EU soweit wie möglich zu harmonisieren.
Objectifs du projet
(Allemand)
1. Die regelmässige Inspektion der Produktions- und Handelsbetriebe von Futtermitteln bewirkt, dass die Produkte nach den gesetzlichen Anforderungen hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
2. Deklaration und tatsächliche Zusammensetzung der Futtermittel sind anhand von unangemeldet gezogenen Futtermittelproben auf Stufe Produktionsbetrieb und Verkaufs-/Lagerstellen überwacht.
3. Die Produzenten und Inverkehrbringer nehmen ihre Selbstkontrolle wahr.
4. Die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel ist durch die Produzenten und Inverkehrbringer sichergestellt.
5. Die fachliche Unterstützung der verantwortlichen Behörde bei der Nachführung der Rechtsgrundlagen ist gewährleistet.
Mise en oeuvre et application
(Allemand)
Für spezifische Informationen kontaktieren Sie bitte die angegebene Person.
Mise en oeuvre et application
(Anglais)
For more detailed information please contact the person in charge of the project
Mise en oeuvre et application
(Français)
Pour des informations supplémentaires veuillez contacter la personne indiquée.
Mise en oeuvre et application
(Italien)
Per ulteriori informazioni vogliate contattore il responsabile menzionato.
Connaissances nouvelles/Littérature
(Allemand)
Die Rechtsgrundlagen für die amtliche Futtermittelkontrolle sind:
- Das Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1)
- Die Futtermittel-Verordnung vom 26. Mai 1999 (Stand 17. Dezember 2002) (SR 916.307)
- Die Futtermittelbuch-Verordnung vom 10. Juni1999 (stand 24. Dezember 2002) mit den
- Anhängen 1 bis 11 und der RAP-Liste der zugelassenen Zusatzstoffe für die Tierernährung (SR 916.307.1)
- Die Verordnung des BLW über die GVO-Futermittelliste (SR 916.307.11)
Procédure/Etat des travaux
(Allemand)
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Publications / Résultats
(Allemand)
Für spezifische Informationen kontaktieren Sie bitte die angegebene Person.
Publications / Résultats
(Anglais)
For more detailed information please contact the person in charge of the project
Publications / Résultats
(Français)
Pour des informations supplémentaires veuillez contacter la personne indiquée.
Publications / Résultats
(Italien)
Per ulteriori informazioni vogliate contattore il responsabile menzionato.